Lernen,
um zu lehren
Die Fachmaturität Pädagogik bietet die für eine Aufnahme an der Pädagogischen Hochschule verlangten Ergänzungen in der Allgemeinbildung. Durch eine Fachmaturitätsarbeit und die erfolgreich bestandene Fachmaturitätsprüfung erlangen die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzung zur prüfungsfreien Zulassung für die Studiengänge «Unterstufe-Vorschule» und «Primarstufe» an einer Pädagogischen Hochschule.
Schülerinnen und Schüler, die sich für die Fachmaturität Pädagogik angemeldet haben, besuchen einen halbjährigen Lehrgang an der Schule, an der sie auch den Fachmittelschulausweis erworben haben. Diesen schliessen sie mit der Fachmaturität ab.
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt lehrplanbezogen und umfasst alle für die Fachmaturitätsprüfungen relevanten Leistungskomponenten. Die Beurteilungen haben orientierenden Charakter und werden den Schülerinnen und Schülern zurückgemeldet. Es gibt keine Erfahrungsnoten, die mit den Prüfungsnoten verrechnet werden.
Nach den Herbstferien absolvieren alle Fachmaturandinnen und Fachmaturanden Pädagogik einen sechswöchigen Praxiseinsatz an einer Primarschule. Ziel ist, sich mit dem künftigen Arbeitsumfeld vertraut zu machen. Die Fachmaturandinnen und Fachmaturanden sollen im Speziellen die Arbeit nebst dem Klassenzimmer kennenlernen.
Die Fachmaturitätsarbeit baut auf den in der Abschlussarbeit erworbenen Kompetenzen auf und orientiert sich an den kantonalen Richtzielen für die Fachmaturitätsarbeit. Mit der Fachmaturitätsarbeit vertiefen die Schülerinnen und Schüler das selbständige Arbeiten an einem Projekt und das Reflektieren darüber. Beides ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Studierfähigkeit. Das Thema der Fachmaturitätsarbeit stammt aus einem Bereich der Allgemeinbildung oder ist ein spezifisches Thema des pädagogischen Bereichs. Die Schülerinnen und Schüler können in der Fachmaturitätsarbeit einen Aspekt aus der Selbständigen Arbeit (SAR) erweitern oder vertiefen.
Die Fachmaturitätsarbeit besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation. Der schriftliche Teil orientiert sich umfangmässig an den Selbständigen Arbeiten, welche in der 3. Klasse geschrieben wurden. Die Fachmaturitätsarbeit kann auch in Partnerarbeit verfasst werden, wobei eigene Anteile jeweils ausgewiesen werden müssen.
Die Arbeit wird von einer Lehrperson betreut, beurteilt und bewertet. Für die Beurteilung der schriftlichen Arbeit bzw. des Produkts sowie der Präsentation wird zusätzlich eine zweite Lehrperson hinzugezogen. Die Fachmaturitätsarbeit wird mit halben und ganzen Noten bewertet.
Die Schülerinnen und Schüler haben sich durch die Fachmaturität Pädagogik über die von der Schule vermittelten Kenntnisse und die von den Pädagogischen Hochschulen geforderte Bildung auszuweisen. Es werden sowohl Fachkenntnisse als auch die Selbständigkeit im Denken geprüft. Inhalte und Anforderungen in den einzelnen Prüfungsfächern entsprechen den Lernzielen.
Die Fachmaturitätsprüfung findet am Ende des Ausbildungsganges statt. Die Zulassung zur Prüfung setzt den erfolgreichen Abschluss der Fachmaturitätsarbeit mit einer Note von mindestens 4.0 und den Besuch des Fachmaturitätslehrgangs in der Regel an derjenigen Lehranstalt voraus, an welcher die Prüfung abgelegt wird.
Prüfungsfächer sind:
Wer in der 2. Landessprache oder in Englisch ein international anerkanntes Sprachenzertifikat auf mindestens Niveau B2 erworben hat, kann vom Unterricht und von der Fachmaturitätsprüfung in der betreffenden Fremdsprache befreit werden. Das Zertifikat wird gemäss Umrechnungsschlüssel des SBFI für die Berufsmaturität in die Prüfungsnote umgerechnet.
Schriftliche Prüfungen: Deutsch (3 Stunden), Englisch oder Französisch sowie Mathematik (2 Stunden)
Mündliche Prüfungen: alle Fächer je 15 Minuten
Die Fachmaturitätsnote in den Fächern Deutsch, Französisch oder Englisch sowie Mathematik entspricht dem gerundeten arithmetischen Mittel der jeweiligen schriftlichen und mündlichen Prüfungsnoten. Die Fachmaturitätsnote im Fach Naturwissenschaften entspricht dem gerundeten arithmetischen Mittel der Prüfungsnoten in den Fächern Biologie und Chemie und Physik. Die Fachmaturitätsnote im Fach Geistes- und Sozialwissenschaften entspricht dem gerundeten arithmetischen Mittel der Prüfungsnoten in den Fächern Geschichte und Geografie. Die Fachmaturitätsnoten werden auf halbe oder ganze Noten gerundet. Bei einem exakten Viertelswert wird auf die nächsthöhere halbe oder ganze Note gerundet.
Zum Lehrgang zugelassen werden Schülerinnen und Schüler, die den Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Pädagogik (bzw. Erziehung und Gestaltung) erworben haben. Wer den Fachmittelschulausweis in einem anderen Berufsfeld erworben hat, muss während zwei Jahren Psychologie/Pädagogik als berufsfeldbezogenes Fach oder Freifach belegt haben sowie entweder
Die Fachmaturität wird erteilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Zur Feststellung des Prüfungsergebnisses zählen ausser der Note der Fachmaturitätsarbeit ausschliesslich die an der Prüfung erworbenen Noten. Besteht die Prüfung aus 2 Teilen, so zählt der gerundete Durchschnitt aus beiden Prüfungsteilen.
Schülerinnen und Schüler, welche die Fachmaturität im ersten Versuch nicht bestehen, können die Prüfung einmal am nächsten Prüfungstermin wiederholen. Sie können sich vom Unterrichtsbesuch und der Prüfung in denjenigen Fächern dispensieren lassen, in welchen sie beim ersten Versuch mindestens die Note 5 erzielt haben. Diese Noten zählen auch beim zweiten Versuch. Die Note der Fachmaturitätsarbeit des ersten Versuchs wird übernommen. Eine dritte Fachmaturitätsprüfung ist nicht gestattet.
Die Anmeldung für die Fachmaturität Pädagogik erfolgt direkt bei den Schulen.