Für Pflege, Therapie und Beratung

Fachmaturität Gesundheit

Die Fachmaturität Gesundheit öffnet den Fachmittelschülerinnen und Fachmittelschülern den direkten Weg zum Studium an einer Fachhochschule im gewählten Berufsfeld. Sie erweitert die erfolgreich abgeschlossene Fachmittelschule um die berufspraktischen Erfahrungen, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig sind.

Die Fachmaturität kann über zwei Wege erreicht werden:

1. Fachmaturität als Bestandteil der Fachmittelschule Dieser Weg ist der klassische Weg zur Fachmaturität Gesundheit und wird allen Schülerinnen und Schülern empfohlen, die im Anschluss an die Fachmittelschule an einer Fachhochschule studieren wollen. Die Fachmaturität Gesundheit umfasst vier Teile: ein Einführungsmodul, ein Praktikum in einer Institution des Gesundheitswesens absolviert werden muss, ein Vertiefungsmodul und das Verfassen einer Fachmaturitätsarbeit.  

2. Integrierte Fachmaturität als Bestandteil einer HFGS-Ausbildung Studierende, die an der Höheren Fachschule für Gesundheit und Soziales Aarau (HFGS) eine Ausbildung in Pflege oder Operationstechnik absolvieren, können die Fachmaturität Gesundheit zusätzlich zu ihrer Ausbildung an der HFGS erlangen. Das Fachmaturitätspraktikum erfolgt im 1. Studienjahr, das Einführungs- und Vertiefungsmodul sind, wie das Praktikum, Bestandteil der Ausbildung an der HFGS. Die Fachmaturitätsarbeit wird nach den kantonalen Vorgaben verfasst.

Einführungsmodul

Das Einführungsmodul dauert eine Woche und findet jeweils im August unter der Leitung der OdA-GSAG (Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau) in Brugg statt. Es ist Bedingung für den Eintritt in das Fachmaturitätspraktikum im Gesundheitsbereich. Im Zentrum des Moduls steht die fachtechnische Vorbereitung auf das Praktikum im Gesundheitswesen.

Praktikum

Das Praktikum dauert mindestens 6 Monaten (in der Regel von September bis März) und muss in einer Institution des Gesundheitswesens absolviert werden. Die Schülerinnen und Schüler suchen ihre Praktikumsstelle selbständig, werden aber von den Fachmittelschulen bei der Suche unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler schliessen mit der Praktikumsstelle einen Praktikumsvertrag ab. Die Anmeldung für die Fachmaturität Gesundheit erfolgt jeweils bis spätestens 31. Mai mittels einer Praktikumsbestätigung (z. B. Kopie des Praktikumsvertrags) direkt an die für die FMS zuständige Prorektorin.  

Bewertung des Praktikums

Der Praktikumsbetrieb ist für die Durchführung und Bewertung des Praktikums verantwortlich. Die Bewertung erfolgt notenfrei mit folgenden Beurteilungsbegriffen: nicht genügend, genügend, gut und mit Auszeichnung erfüllt. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen, von der HFGS und der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales (OdA-GSAG) gemeinsam erarbeiteten Kriterien. Beurteilt werden dabei die individuellen, sozialen und aufgabenbezogenen Fähigkeiten. Eine formative Standortbestimmung erfolgt in der Hälfte des Praktikums. Die abschliessende Bewertung erfolgt am Ende des Praktikums. Ein als nicht genügend bewertetes Praktikum kann einmal wiederholt werden.  

Abbruch eines Praktikums

Der Abbruch eines Praktikums kommt dem Abbruch der Fachmaturität gleich. In diesem Falle wird vom Praktikumsbetrieb eine Arbeitsbestätigung ausgestellt.

Vertiefungsmodul

Das Vertiefungsmodul findet jeweils im November an der Kantonsschule Wohlen statt. Es dauert eine Woche und ist für alle Fachmaturandinnen und Fachmaturanden, die ein Praktikum absolvieren, obligatorisch. Der Schwerpunkt liegt bei der Vorbereitung auf die Fachmaturitätsarbeit und der Ausarbeitung einer detaillierten Projektvereinbarung. Im Weiteren werden gemachte Praktikumserfahrungen evaluiert, reflektiert und besprochen.

Fachmaturitätsarbeit

Die Fachmaturitätsarbeit wird im Anschluss an das Praktikum geschrieben. Die inhaltliche Auseinandersetzung steht in konkretem Bezug zum Praktikum. Fachmaturitätsarbeiten können in Form von schriftlichen Arbeiten, Produkten oder Organisationsleistungen erstellt werden. Die Bewertung erfolgt in ganzen und halben Noten durch eine Betreuungsperson der Stammschule FMS und einer externen Fachperson aus dem Betrieb. Sie richtet sich nach vorgängig festgelegten Kriterien. Die externe Fachperson aus dem Betrieb überprüft die Fachmaturitätsarbeit inhaltlich auf ihre Korrektheit.

Allgemeine Bestimmungen

Zulassung

Zur Fachmaturität Soziale Arbeit zugelassen werden diejenigen, die den Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Soziale Arbeit erworben haben.
Zusätzlich werden zur Fachmaturität Soziale Arbeit diejenigen zugelassen, die im Kanton Aargau in einem anderen Berufsfeld den Fachmittelschulausweis erworben haben und vorweisen können, dass sie das Fach Psychologie/Pädagogik während zwei Jahren besucht haben (an der Kantonsschule Wohlen für alle Berufsfelder obligatorisch!) und die Selbständige Arbeit (SAR) im Bereich der Sozialwissenschaften geschrieben haben.

In der Regel wird die Fachmaturität an der Fachmittelschule erworben, die auch den Fachmittelschulausweis ausgestellt hat. Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die Schulleitung.

Bestehensnormen

Die Fachmaturität gilt als bestanden, wenn das Praktikum und die berufsfeldspezifischen Zusatzleistungen (Vertiefungsmodul) erfolgreich absolviert worden sind und die Fachmaturitätsarbeit mindestens mit der Note 4.0 bewertet worden ist. 

Anmeldung

Die definitive Anmeldung für die Fachmaturität Soziale Arbeit erfolgt mit Hilfe eines Anmeldeformulars direkt an der Kantonsschule Wohlen bis spätestens 31. Mai (gemeinsam mit der einzureichenden Praktikumsbestätigung).